Vorlage für Geheimhaltungsvereinbarung
VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG #
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung (die Vereinbarung) wird am folgenden Datum geschlossen: #
ZWISCHEN #
- Pier Filippo Conti (USt-IdNr. GB1141065567) mit Hauptadresse 7, Curate Road, Liverpool, L6 0BZ
- Jede Partei einzeln und zusammen die Parteien. PRÄAMBEL
HIERMIT WIRD FOLGENDES VEREINBART: #
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In dieser Vereinbarung bedeutet "Information":
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alle Dokumente, Ideen, Fachwissen und sonstiges Wissen oder Informationen, die von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei offenbart werden (unabhängig davon, ob sie in dokumentarischer oder maschinenlesbarer Form oder in anderer materieller Form, durch Demonstration oder auf andere Weise offenbart werden), im Zusammenhang mit dem Projekt, das Produkte, Formulierungsmodelle, Proben, Spezifikationen, Prozesse, Forschung und Entwicklung sowie Informationen über die regulatorischen, kommerziellen, wirtschaftlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten der Offenlegenden Partei umfasst; und
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jedes andere Dokument, das mit der Aufschrift "vertraulich" oder "eigentumsrechtlich" oder einer anderen geeigneten Aufschrift versehen ist.
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"Offenlegende Partei" bedeutet die Partei, die Informationen offenlegt.
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"Empfangende Partei" bedeutet die Partei, die Informationen empfängt. Die Parteien beabsichtigen, Diskussionen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Wissensunterstützungssystems für die Artefaktfertigung zu führen (nachfolgend als "Projekt" bezeichnet). Diese und weitere Diskussionen können die Offenlegung und Kommunikation von Informationen beinhalten, die vertrauliches Material enthalten, das die Parteien vor unbefugter Offenlegung und Nutzung schützen möchten.
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"Mitarbeiter" umfasst Mitarbeiter von und #####IHR NAME#####
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"Laufzeit" bedeutet die Laufzeit dieser Vereinbarung gemäß Klausel 7.1.
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Als Gegenleistung für den Austausch von Informationen durch die Offenlegende Partei erklärt sich die Empfangende Partei damit einverstanden, dass alle von der Offenlegenden Partei offengelegten Informationen während der Laufzeit dieser Vereinbarung und auch danach:
- von der Empfangenden Partei vertraulich behandelt werden;
- nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an die Mitarbeiter der Empfangenden Partei, die Zugang zu den Informationen benötigen, um die aus dieser Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen der Empfangenden Partei zu erfüllen; und
- nur für die Zwecke des Projekts verwendet werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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Klausel 1.1 umfasst nicht und Klausel 2 gilt nicht für Informationen, die die Empfangende Partei zeigen kann:
- bereits zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch die Offenlegende Partei bei ihr bekannt waren und frei von Beschränkungen bezüglich der betreffenden Offenlegung oder Nutzung sind oder werden;
- allgemein bekannt oder frei verfügbar sind für die Öffentlichkeit (außer durch einen Verstoß der Empfangenden Partei gegen ihre Verpflichtungen hierunter), oder
- von einer dritten Partei, die berechtigt ist, eine solche uneingeschränkte Offenlegung vorzunehmen, frei von Beschränkungen bezüglich der betreffenden Offenlegung oder Nutzung, an die Empfangende Partei offengelegt wird, oder
- unabhängig von der Nutzung der Informationen der Offenlegenden Partei durch die Empfangende Partei entwickelt wird, oder
- gesetzlich, durch Vorschrift oder aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts offengelegt werden muss.
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Soweit die Empfangende Partei gesetzlich, durch Vorschrift oder aufgrund einer Anordnung eines zuständigen Gerichts verpflichtet ist, eine der Informationen offenzulegen, wird sie die Offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über diesen Umstand und alle relevanten Umstände informieren.
- Die Empfangende Partei wird sich nach besten Kräften bemühen, die Offenlegung zu verhindern und die Vertraulichkeit der offengelegten Informationen aufrechtzuerhalten.
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Die Empfangende Partei wird die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen und Vorkehrungen treffen, die vernünftigerweise notwendig sind, um die von ihr erhaltenen Informationen zu schützen (und auf jeden Fall nicht weniger als die Maßnahmen treffen und Vorkehrungen treffen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen treffen würde).
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Durch die Offenlegung von Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung wird keine Lizenz an einer der Parteien unter Patenten, Marken oder Urheberrechten oder anderen verwandten oder ähnlichen Rechten zur Nutzung von Informationen gewährt oder angedeutet.
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Diese Vereinbarung tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft.
- Diese Vereinbarung bleibt für eine Laufzeit von 3 Jahren ab dem Wirksamkeitsdatum in Kraft, sofern sie nicht vor diesem Datum schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vereinbarung bleibt gemäß Klausel 8 kündbar.
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Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar, und Änderungen dieser Vereinbarung können nur schriftlich vorgenommen und von beiden Parteien bestätigt werden.
- Sollte diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund gekündigt werden, werden alle Materialien, die Informationen enthalten, von der Empfangenden Partei an die Offenlegende Partei zurückgegeben, einschließlich aller Kopien davon, und von der Empfangenden Partei dürfen keine weiteren Informationen verwendet werden, außer dass die Empfangende Partei vertraulich eine Kopie für Prüfungszwecke behalten darf.
- Nichts in dieser Klausel 8 beeinträchtigt die fortwährende Verpflichtung der Empfangenden Partei, Informationen vertraulich zu halten, ungeachtet der Kündigung dieser Vereinbarung.
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Keine Person außer einer Partei dieser Vereinbarung hat das Recht, irgendwelche Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, aber zur Vermeidung von Zweifeln ist PIER FILIPPO CONTI berechtigt, alle ihre Bedingungen durchzusetzen.
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Diese Vereinbarung gilt als in England geschlossen und unterliegt in allen Belangen dem englischen Recht, und die Parteien vereinbaren hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte.
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Jede Person, die diese Vereinbarung unterzeichnet, erklärt und gewährleistet jeder anderen Partei hierzu, dass er oder sie die Befugnis dazu hat, und verpflichtet sich, jede andere Partei von Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, dass eine solche Befugnis nicht bestand.